Haben Sie einen Fehler auf Ihrer Steuerveranlagungsanzeige entdeckt? Sie haben 30 Tage Reklamationsfrist!
Jedes Jahr nach dem Ausfüllen der Steuererklärung, legt die kantonale Steuerbehörde den exakten Betrag Ihrer Steuern basierend auf Ihrer Steuererklärung fest. Sie erhalten diese Veranlagungsanzeige (ordentliche Veranlagung) per Post.
Kontrollieren Sie die Veranlagung. Falls Sie einen Fehler entdecken, haben Sie die Möglichket innert 30 Tagen nach Erhalt der Veranlagung, eine schriftlich Reklamation einzureichen. Diese Reklamation adressieren Sie an die Steuerbehörde ihres Wohnkantons. Für Freiburg
Sie müssen die Reklamation begründen und die nötigen Beweisdokumente beilegen. Falls Sie Hilfe brauche, nehmen Sie rechtzeitig mit FriStep Kotakt auf!
Fehlerbeispiele:
- Die Steuerbehörde hat Ihre familiäre Situation falsch verstanden.
- Der Betrag der Unterhaltszahlung ist nicht derselbe, den Sie ausgefüllt haben.
- Sie haben den Abzug für Berufsauslagen vergessen.
- Etc…



