Vergessen Sie nicht, Ihre Steuererklärung basierend auf Ihrem Einkommen 2020 auszufüllen. Die Abgabefrist ist bis am 31. März 2021. Das Zusammentragen aller nötigen Dokumente kann jedoch schnell viel Zeit in Anspruch nehmen. Beginnen Sie rechtzeitig. Falls Sie es nicht schaffen, die Steuererklärung bis Ende März einzureichen, können Sie mittels der Steuererklärung beigelegtem Einzahlungsschein für CHF 20.- eine Fristerstreckung bezahlen.
Haben Sie Fragen? Sie können sich direkt an die kantonale Steurerverwaltung wenden: Joseph-Piller Strasse 13, 1700 Freiburg. Oder via Telefon 026 305 33 00.
Sind Sie 60 Jahre und älter, können Sie sich mit Ihren Fragen an Pro Senectute wenden.



